Allgemeine Geschäftsbedingungen

Anbieter:

PLATINESHOP

E-Mail info@platineshop.com

Tel.: 0173 4613087

Internet.:  www.platineshop.com

- im folgenden „PLATINESHOP''; genannt -

  • 1 Allgemeines/Geltung

(1) Alle Lieferungen, Leistungen und Angebote von PLATINESHOP erfolgen

ausschließlich aufgrund dieser Allgemeinen Lieferbedingungen. Diese sind Bestandteil

aller Verträge, die PLATINESHOP mit seinen Vertragspartnern (nachfolgend auch

„Kunde“ genannt) über die von ihm angebotenen Lieferungen oder Leistungen schließt.

Sie gelten - soweit der Kunde Unternehmer im Sinne des Absatzes 3 Satz 2 ist - auch für

alle zukünftigen Lieferungen, Leistungen oder Angebote an den Kunden, selbst wenn sie

nicht nochmals gesondert vereinbart werden.

(2) Geschäftsbedingungen des Kunden oder Dritter finden keine Anwendung, auch wenn

PLATINESHOP ihrer Geltung im Einzelfall nicht gesondert widerspricht. Selbst wenn

PLATINESHOP auf ein Schreiben Bezug nimmt, das Geschäftsbedingungen des

Kunden oder eines Dritten enthält oder auf solche verweist, liegt darin kein

Einverständnis mit der Geltung jener Geschäftsbedingungen.

(3) Verbraucher im Sinne dieser AGB ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft

zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch selbstständigen

Tätigkeit zugeordnet werden können. Unternehmer im Sinne dieser AGB ist eine

natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei

Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen

beruflichen Tätigkeit handelt.

  • 2 Regelungen und Informationen zum Vertragsschluss

(1) Allgemeines

Alle Angebote von PLATINESHOP stellen lediglich eine unverbindliche Aufforderung zur

Abgabe von Angeboten durch den Kunden dar.

(2) Technische Schritte, die zum Vertragsschluss führen und Zustandekommen des

Vertrags

  1. a) Erstellen von Aufträgen über den Kundenbereich

Der Kunde kann über das auf der Webseite von PLATINESHOP bereitgestellte

Kontaktformular Dienstleistungen beauftragen. Hierfür registriert sich der Kunde durch

Eingabe der abgefragten Daten für einen Account bei PLATINESHOP. Der Account ist

 

für den Kunden verfügbar, sobald dieser seine angegebene E-Mailadresse durch

Anklicken des übersendeten Links bestätigt hat.

Der Kunde kann das Angebot über die im Account integrierte Funktion „Neuen Auftrag

erfassen“ abgeben. Dabei gibt der Kunde, nachdem er die abgefragten Daten

eingegeben hat und auf den abschließenden Button „Auftrag jetzt erstellen“ geklickt hat

ein rechtsverbindliches Angebot in Bezug auf die angezeigten Leistungen ab.

PLATINESHOP kann das das Angebot des Kunden innerhalb von vier Wochen nach

Eingang des Gerätes annehmen,

 indem er dem Kunden eine Auftragsbestätigung über den Account übermittelt,

oder

 indem er auf Aufforderung des Kunden mit der Ausführung der Leistung beginnt

und dies dem Kunden anzeigt, oder

 indem er den Kunden nach Abgabe von dessen Auftrag zur Zahlung auffordert.

Zusätzliche Dienstleistungen können zudem über den Account wie folgt beauftragt

werden. Der Kunde erhält ein Angebot (Kostenvoranschlag) über den Account, den der

Kunde innerhalb von vier Wochen annehmen kann. Mit der Annahme durch den Kunden

ist der Vertrag geschlossen.

(3) Speicherung und Zugang zum Vertragstext

Der Kunde kann den Vertragstext und die Vertragsbedingungen über den Account

einsehen. Damit verschafft PLATINESHOP dem Kunden die Möglichkeit, die

Vertragsbestimmungen bei Vertragsschluss abzurufen und in wiedergabefähiger Form zu

speichern.

(4) Erkennen und Berichtigung von Eingabefehlern

Der Kunde kann mögliche Eingabefehler durch aufmerksames Lesen der dargestellten

Informationen erkennen und als wirksames technisches mitteile beispielsweise die

Vergrößerungsfunktion des Browsers verwenden. Die Eingaben des Kunden sind so

lange korrigierbar bis den Button „Auftrag jetzt erstellen“ angeklickt wird.

(5) Zur Verfügung stehende Sprachen

Die Vertragssprache ist Deutsch.

  • 3 Preise und Zahlungsbedingungen

(1) Es gelten die angezeigten bzw. mitgeteilten Preise zum Zeitpunkt der Beauftragung.

Verpackungs- und Versandkosten werden, soweit solche erhoben werden, zuzüglich

berechnet und dem Kunden rechtzeitig angezeigt. Für den Fall der Bestellung aus dem

Ausland, kann nicht ausgeschlossen werden, dass Ihre Bank oder Ihr Land

PLATINESHOP nicht bekannte Kosten oder Steuern erheben, wie z.B. (Einfuhr-)Zölle

oder Bearbeitungsgebühren für die Zahlung. Hierbei handelt es sich nicht um Kosten, die

über PLATINESHOP abgeführt oder in Rechnung gestellt werden.

(2) PLATINESHOP akzeptiert alle auf der Internetseite angegebenen Zahlungsarten.

PLATINESHOP stellt dem Kunden eine Rechnung aus, die ihm in Textform im Account

hinterlegt wird.

Der Gesamtpreis der bestellten Ware ist je nach gewählter Zahlungsart zahlbar.

 

(3) Schecks gelten erst nach Einlösung als Zahlung.

(4) Gegenüber Unternehmern ist PLATINESHOP berechtigt, Lieferungen oder

Leistungen nur gegen Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung auszuführen.

  • 4 Verpackungs- und Versandkosten, Gefahrübergang

Verpackungs- und Versandkosten werden, soweit solche erhoben werden, dem Besteller

rechtzeitig vor Auslösen des Bestellvorganges bekannt gegeben.

Regelungen gegenüber Unternehmern

(1) Die Gefahr geht spätestens mit der Übergabe des Liefergegenstandes (wobei der

Beginn des Verladevorgangs maßgeblich ist) an den Spediteur, Frachtführer oder sonst

zur Ausführung der Versendung bestimmten Dritten auf den Kunden über. Dies gilt auch

dann, wenn Teillieferungen erfolgen oder PLATINESHOP noch andere Leistungen (zB.

Versand oder Installation) übernommen hat. Verzögert sich der Versand oder die

Übergabe infolge eines Umstandes, dessen Ursache beim Kunden liegt, geht die Gefahr

von dem Tag an auf den Kunden über, an dem PLATINESHOP versandbereit ist und

dies dem Kunden angezeigt hat.

(2) Die Versandart und die Verpackung unterliegen dem pflichtgemäßen Ermessen von

PLATINESHOP.

(3) Der Kunde trägt die Lagerkosten nach Gefahrübergang. Bei Lagerung durch

PLATINESHOP betragen die Lagerkosten 0,25% des Rechnungsbetrages der zu

lagernden Liefergegenstände pro abgelaufene Woche. Die Geltendmachung und der

Nachweis weiterer oder geringerer Lagerkosten bleiben vorbehalten.

(4) Die Sendung wird von PLATINESHOP nur auf ausdrücklichen Wunsch des Kunden

und auf seine Kosten gegen Diebstahl, Bruch-, Transport-, Feuer- und Wasserschäden

oder sonstige versicherbare Risiken versichert.

  • 5 Lieferung und Leistungszeiten

Regelungen gegenüber Verbrauchern

(1) Die Sendungen an den Kunden erfolgen durch Drittanbieter (Lieferdienste).

(2) Die Liefer- und Leistungszeiten sind den gesondert abrufbaren Angaben auf der

Webseite bzw. den Angeboten zu entnehmen.

Regelungen gegenüber Unternehmern

(1) Lieferungen erfolgen ab Wittener Str. 40 44575 Castrop-Rauxel.

(2) Von PLATINESHOP in Aussicht gestellte Fristen und Termine für Lieferungen und

Leistungen gelten stets nur annähernd, es sei denn, dass ausdrücklich eine feste Frist

oder ein fester Termin zugesagt oder vereinbart ist. Sofern Versendung vereinbart wurde,

 

beziehen sich Lieferfristen und Liefertermine auf den Zeitpunkt der Übergabe an den

Spediteur, Frachtführer oder sonst mit dem Transport beauftragten Dritten.

(3) PLATINESHOP kann – unbeschadet seiner Rechte aus Verzug des Kunden –vom

Auftraggeber eine Verlängerung von Liefer- und Leistungsfristen oder eine Verschiebung

von Liefer- und Leistungsterminen um den Zeitraum verlangen, in dem der Kunde seinen

vertraglichen Verpflichtungen PLATINESHOP gegenüber nicht nachkommt.

(4) PLATINESHOP haftet nicht für Unmöglichkeit der Lieferung oder für

Lieferverzögerungen, soweit diese durch höhere Gewalt oder sonstige, zum Zeitpunkt

des Vertragsabschlusses nicht vorhersehbare Ereignisse (z.B. Betriebsstörungen aller

Art, Schwierigkeiten in der Material- oder Energiebeschaffung, Transportverzögerungen,

Streiks, rechtmäßige Aussperrungen, Mangel an Arbeitskräften, Energie oder

Rohstoffen, Schwierigkeiten bei der Beschaffung von notwendigen behördlichen

Genehmigungen, behördliche Maßnahmen oder die ausbleibende, nicht richtige oder

nicht rechtzeitige Belieferung durch Lieferanten) verursacht worden sind, die

PLATINESHOP nicht zu vertreten hat. Sofern solche Ereignisse PLATINESHOP die

Lieferung oder Leistung wesentlich erschweren oder unmöglich machen und die

Behinderung nicht nur von vorübergehender Dauer ist, ist PLATINESHOP zum Rücktritt

vom Vertrag berechtigt. Bei Hindernissen vorübergehender Dauer verlängern sich die

Liefer- oder Leistungsfristen oder verschieben sich die Liefer- oder Leistungstermine um

den Zeitraum der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlauffrist. Soweit dem

Kunden infolge der Verzögerung die Abnahme der Lieferung oder Leistung nicht

zuzumuten ist, kann er durch unverzügliche schriftliche Erklärung gegenüber

PLATINESHOP vom Vertrag zurücktreten.

  • 6 Erfüllungsort und Abnahme, sofern der Kunde Unternehmer

ist

(1) Erfüllungsort für alle Verpflichtungen aus dem Vertragsverhältnis ist soweit nichts anderes bestimmt ist. Schuldet PLATINESHOP auch die

Installation, ist Erfüllungsort der Ort, an dem die Installation zu erfolgen hat.

(2) Soweit eine Abnahme stattzufinden hat, gilt die Sache als abgenommen, wenn

  1. a) die Lieferung und, sofern PLATINESHOP auch die Installation schuldet, die

Installation abgeschlossen ist,

  1. b) PLATINESHOP dies dem Kunden unter Hinweis auf die Abnahmefiktion nach dieser

Regelung mitgeteilt und ihn zur Abnahme aufgefordert hat,

  1. c) seit der Lieferung oder Installation zwölf Werktage vergangen sind oder der Kunde mit

der Nutzung der Sache begonnen hat (z.B. die gelieferte Anlage in Betrieb genommen

hat) und in diesem Fall seit Lieferung oder Installation sechs Werktage vergangen sind,

und

  1. d) der Kunde die Abnahme innerhalb dieses Zeitraums aus einem anderen Grund als

wegen eines PLATINESHOP angezeigten Mangels, der die Nutzung der Sache

unmöglich macht oder wesentlich beeinträchtigt, unterlassen hat.

  • 7 Gewährleistung

Gewährleistungsregelungen gegenüber Verbrauchern

 

(1) Es besteht ein gesetzliches Mängelhaftungsrecht, insoweit gelten die gesetzlichen

Fristen.

(2) Sollte im Angebot eine Garantie angegeben werden, so bleibt die gesetzliche

Mängelhaftung hiervon unberührt.

Gewährleistungsregelungen gegenüber Unternehmern

(1) Die Gewährleistungsfrist beträgt ein Jahr ab Lieferung oder, soweit eine Abnahme

erforderlich ist, ab der Abnahme.

(2) Die gelieferten Gegenstände sind unverzüglich nach Ablieferung an den Kunden oder

an den von ihm bestimmten Dritten sorgfältig zu untersuchen. Sie gelten als genehmigt,

wenn PLATINESHOP nicht eine Mängelrüge hinsichtlich offensichtlicher Mängel oder

anderer Mängel, die bei einer unverzüglichen, sorgfältigen Untersuchung erkennbar

waren, binnen drei Werktagen nach Ablieferung des Liefergegenstandes, oder

ansonsten binnen drei Werktagen nach der Entdeckung des Mangels oder dem

Zeitpunkt, in dem der Mangel für den Kunden bei normaler Verwendung des

Liefergegenstandes ohne nähere Untersuchung erkennbar war, in Schriftform

zugegangen ist. Auf Verlangen von PLATINESHOP ist der beanstandete

Liefergegenstand frachtfrei an PLATINESHOP zurückzusenden. Bei berechtigter

Mängelrüge vergütet PLATINESHOP die Kosten des günstigsten Versandweges; dies

gilt nicht, soweit die Kosten sich erhöhen, weil der Liefergegenstand sich an einem

anderen Ort als dem Ort des bestimmungsgemäßen Gebrauchs befindet.

(3) Bei Sachmängeln der gelieferten Gegenstände ist PLATINESHOP nach seiner

innerhalb angemessener Frist zu treffenden Wahl zunächst zur Nachbesserung oder

Ersatzlieferung verpflichtet und berechtigt. Im Falle des Fehlschlagens, d. h. der

Unmöglichkeit, Unzumutbarkeit, Verweigerung oder unangemessenen Verzögerung der

Nachbesserung oder Ersatzlieferung, kann der Kunde vom Vertrag zurücktreten oder

den Preis angemessen mindern.

(4) Bei Mängeln von Bauteilen anderer Hersteller, die PLATINESHOP aus

lizenzrechtlichen oder tatsächlichen Gründen nicht beseitigen kann, wird PLATINESHOP

nach seiner Wahl seine Gewährleistungsansprüche gegen die Hersteller und Lieferanten

für Rechnung des Kunden geltend machen oder an den Kunden abtreten.

Gewährleistungsansprüche gegen PLATINESHOP bestehen bei derartigen Mängeln

unter den sonstigen Voraussetzungen und nach Maßgabe dieser Allgemeinen

Lieferbedingungen nur, wenn die gerichtliche Durchsetzung der vorstehend genannten

Ansprüche gegen den Hersteller und Lieferanten erfolglos war oder, beispielsweise

aufgrund einer Insolvenz, aussichtslos ist. Während der Dauer des Rechtsstreits ist die

Verjährung der betreffenden Gewährleistungsansprüche des Kunden gegen

PLATINESHOP gehemmt.

(5) Eine im Einzelfall mit dem Kunden vereinbarte Lieferung gebrauchter Gegenstände

erfolgt unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung.

(6) Schadensersatzansprüche wegen Verschuldens durch PLATINESHOP werden durch

vorstehende Gewährleistungsregelungen nicht eingeschränkt.

  • 8 Eigentumsvorbehalt

 

Regelungen zum Eigentumsvorbehalt gegenüber Verbrauchern

Regelungen zum Eigentumsvorbehalt gegenüber Verbrauchern

Regelungen zum Eigentumsvorbehalt gegenüber

Unternehmern

(1) Der nachfolgend vereinbarte Eigentumsvorbehalt dient der Sicherung aller jeweils

bestehenden derzeitigen und künftigen Forderungen von PLATINESHOP gegen den

Kunden aus der zwischen den Vertragspartnern bestehenden Lieferbeziehung

(einschließlich Saldoforderungen aus einem auf diese Lieferbeziehung beschränkten

Kontokorrentverhältnis).

(2) Die von PLATINESHOP an den Kunden gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen

Bezahlung aller gesicherten Forderungen Eigentum von PLATINESHOP. Die Ware sowie

die nach dieser Klausel an ihre Stelle tretende, vom Eigentumsvorbehalt erfasste Ware

wird nachfolgend Vorbehaltsware genannt.

(3) Der Kunde verwahrt die Vorbehaltsware unentgeltlich für PLATINESHOP.

(4) Der Kunde ist berechtigt, die Vorbehaltsware bis zum Eintritt des Verwertungsfalls

(Absatz 9) im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr zu verarbeiten und zu veräußern.

Verpfändungen und Sicherungsübereignungen sind unzulässig.

(5) Wird die Vorbehaltsware vom Kunden verarbeitet, so wird vereinbart, dass die

Verarbeitung im Namen und für Rechnung von PLATINESHOP als Hersteller erfolgt und

PLATINESHOP unmittelbar das Eigentum oder – wenn die Verarbeitung aus Stoffen

mehrerer Eigentümer erfolgt oder der Wert der verarbeiteten Sache höher ist als der

Wert der Vorbehaltsware – das Miteigentum (Bruchteils Eigentum) an der neu

geschaffenen Sache im Verhältnis des Werts der Vorbehaltsware zum Wert der neu

geschaffenen Sache erwirbt. Für den Fall, dass kein solcher Eigentumserwerb bei

PLATINESHOP eintreten sollte, überträgt der Kunde bereits jetzt sein künftiges

Eigentum oder – im o.g. Verhältnis – Miteigentum an der neu geschaffenen Sache zur

Sicherheit an PLATINESHOP. Wird die Vorbehaltsware mit anderen Sachen zu einer

einheitlichen Sache verbunden oder untrennbar vermischt und ist eine der anderen

Sachen als Hauptsache anzusehen, so überträgt PLATINESHOP, soweit die Hauptsache

ihm gehört, dem Kunden anteilig das Miteigentum an der einheitlichen Sache in dem in

Satz 1 genannten Verhältnis.

(6) Im Fall der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware tritt der Kunde bereits jetzt

sicherungshalber der hieraus entstehenden Forderung gegen den Erwerber – bei

Miteigentum von PLATINESHOP an der Vorbehaltsware anteilig entsprechend dem

Miteigentumsanteil – an PLATINESHOP ab. Gleiches gilt für sonstige Forderungen, die

an die Stelle der Vorbehaltsware treten oder sonst hinsichtlich der Vorbehaltsware

entstehen, wie z.B. Versicherungsansprüche oder Ansprüche aus unerlaubter Handlung

bei Verlust oder Zerstörung. PLATINESHOP ermächtigt den Kunden widerruflich, die an

PLATINESHOP abgetretenen Forderungen in eigenem Namen für Rechnung von

PLATINESHOP einzuziehen. PLATINESHOP darf diese Einzugsermächtigung nur im

Verwertungsfall widerrufen.

(7) Greifen Dritte auf die Vorbehaltsware zu, insbesondere durch Pfändung, wird der

Kunde sie unverzüglich auf das Eigentum von PLATINESHOP hinweisen und

PLATINESHOP hierüber informieren, um ihm die Durchsetzung seiner Eigentumsrechte

 

zu ermöglichen. Sofern der Dritte nicht in der Lage ist, PLATINESHOP die in diesem

Zusammenhang entstehenden gerichtlichen oder außergerichtlichen Kosten zu erstatten,

haftet hierfür der Kunde PLATINESHOP.

(8) PLATINESHOP wird die Vorbehaltsware sowie die an ihre Stelle tretenden Sachen

oder Forderungen auf Verlangen nach seiner Wahl freigeben, soweit ihr Wert die Höhe

der gesicherten Forderungen um mehr als 50% übersteigt.

(9) Tritt PLATINESHOP bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden – insbesondere

Zahlungsverzug – vom Vertrag zurück (Verwertungsfall), ist er berechtigt, die

Vorbehaltsware heraus zu Verlangen.

  • 9 Verfahren zum Umgang mit Beschwerden,

Streitbeilegungsverfahren

Das Verfahren von PLATINESHOP zum Umgang mit Beschwerden entspricht den

Erfordernissen der fachlichen Sorgfalt. Sollte der Kunde demnach Beschwerden

vorbringen wollen, kann er dies über alle hier genannten Kommunikationsmittel und

Adressen/Nummern schriftlich oder mündlich tun. Eine zeitnahe Bearbeitung wird

zugesichert.

Es wird darauf hingewiesen, dass PLATINESHOP weder verpflichtet noch bereit ist, an

einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.

  • 10 Ausschluss bzw. vorzeitiges Erlöschen des

Widerrufsrechts

Das Widerrufsrecht besteht nicht wenn der Kunde bei Abschluss des Vertrags in

Ausübung seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit und mithin als

Unternehmer im Sinne des § 14 Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) handelt.

Das Widerrufsrecht besteht ferner nicht bei Verträgen

- bei Verbrauchern, soweit die Bestellung aus einem und die Sendung in ein Land erfolgt,

das nicht Mitglied der Europäischen Union ist.

Das Widerrufsrecht erlischt vorzeitig, wenn der Verbraucher damit einverstanden ist und

ausdrücklich verlangt, dass PLATINESHOP vor Ende der Widerrufsfrist mit der

Ausführung der beauftragten Dienstleistung beginnt.

  • 11 Schlussbestimmungen

(1) Für den Fall, dass eine Bestimmung dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen

unwirksam sein sollte, wird die Wirksamkeit der anderen Bestimmungen nicht berührt.

Dies gilt insbesondere für den bereits geschlossenen Vertrag. An die Stelle der

unwirksamen Klausel tritt die gesetzliche Regelung. Anderes gilt nur, wenn in diesem

Fall das Festhalten am Vertrag eine unzumutbare Härte für eine Vertragspartei darstellt.

Dann ist der Vertrag insgesamt unwirksam.

(2) Die Vertragspartner vereinbaren hinsichtlich sämtlicher Rechtsbeziehungen aus

diesem Vertragsverhältnis die Anwendung des Rechts der Bundesrepublik Deutschland

 

unter Ausschluss des UN-Kaufrechts, es sei denn, dass dem Verbraucher dadurch der

Schutz entzogen würde, der ihm durch die zwingenden Vorschriften des Staates gewährt

wird, in dem er seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat. In letzterem Fall gilt das Recht des

Staates, in dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat.